Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Fremdbeilagen in Zeitschriften und Direktverteilung
1. Definition und Vertragsgegenstand
Ein "Anzeigenauftrag" bezeichnet den Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Abruf und Veröffentlichung von Anzeigen
Anzeigen sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Erfolgt der Abruf der ersten Anzeige innerhalb dieses Zeitraums, ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
3. Zusätzliche Anzeigenabrufe
Der Auftraggeber kann innerhalb der vereinbarten Frist oder der unter Ziffer 2 genannten Frist weitere Anzeigen über die ursprünglich vereinbarte Menge hinaus abrufen.
4. Nichtabwicklung des Auftrags
Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem gewährten Nachlass auszugleichen. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht. Sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, kann vom Auftrag nur unter Genehmigung des Verlags zurückgetreten werden. Andernfalls werden 50 % des gebuchten Betrages als Bearbeitungskosten fällig.
5. Verbindlichkeit von Platzierungswünschen
Platzierungswünsche müssen so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass eine Bestätigung vor Anzeigenschluss möglich ist. Der Verlag garantiert solche Platzierungen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Kennzeichnungspflicht
Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind und nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Hinweis "Anzeige" gekennzeichnet.
7. Ablehnung von Anzeigenaufträgen
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder Beilagen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere bei rechtlichen oder inhaltlichen Verstößen. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters und deren Genehmigung bindend.
8. Lieferung und Druckunterlagen
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen verantwortlich. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch übliche Qualität im Rahmen der gelieferten Unterlagen.
9. Haftung bei Druckfehlern
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige bei unleserlichem, unvollständigem oder fehlerhaftem Abdruck, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
10. Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber haftet für die Freigabe und Rücksendung innerhalb der gesetzten Frist.
11. Berechnung der Anzeigenhöhe
Mangels besonderer Vorgaben wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Anzeige berechnet.
12. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Mahngebühren berechnet. Der Verlag kann bei Neukunden und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlungen verlangen.
13. Anzeigenbelege
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber Anzeigenbelege. Alternativ können die Journale über https://www.verlag-stadtjournal.de/journale/ eingesehen werden.
14. Kosten für Sonderleistungen
Kosten für die Anfertigung von Layouts, Scans oder Änderungen trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht Teil des ursprünglichen Auftrags sind.
15. Auflagenminderung
Ansprüche auf Preisminderung bestehen nur bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Auflage und unter den in der Preisliste genannten Bedingungen.
16. Chiffreanzeigen
Der Verlag wendet bei der Weiterleitung von Zuschriften auf Chiffreanzeigen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingehende Angebote werden vier Wochen aufbewahrt.
17. Rückgabe von Druckunterlagen
Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Die Aufbewahrungsfrist endet drei Monate nach Auftragsende.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Bei Verbrauchern gilt der Wohnsitz des Auftraggebers.
19. Besondere Bedingungen
Bei Preisänderungen gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
20. Haftungsausschluss bei Telefonübermittlungen
Der Verlag haftet nicht für Fehler aus telefonischen Auftragsübermittlungen oder unleserlichen Vorlagen.
21. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt entfallen alle Verpflichtungen des Verlags zur Erfüllung und Schadenersatzleistung.
22. Speicherung von Vertragsdaten
Vertragsdaten werden im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
23. Sonstige Regelungen
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen unberechnet auch in anderen Lokalausgaben zu veröffentlichen.
24. Regelungen für Werbungsmittler und Werbeagenturen
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf weder ganz noch teilweise an die Auftraggeber weitergegeben werden. Volle Provision wird nur bei vollständiger Auftragsabwicklung gewährt.
25. Haftung bei Nichterscheinen der Anzeige
Hat der Verlag das Nichterscheinen oder die verspätete Veröffentlichung der Anzeige zu vertreten, ist ein Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Der Ersatzanspruch beschränkt sich auf den Betrag des Anzeigenpreises.
26. Höhere Gewalt und Arbeitskampf
Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampf entfallen alle Verpflichtungen des Verlags.
27. Speicherung von Vertragsdaten
Vertragsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
28. Geltung der AGB
Mit Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
29. Allgemeine Hinweise und Gewährleistung zur Direktverteilung:
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Der Verlag Stadtjournal GmbH haftet nicht für Mängel die vom Dritten während des Drucks entstanden sind.
30. Von der Verteilung ausgeschlossen sind: Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Feriensiedlungen, Kleingärten, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen (z.B. Aussiedlerhöfe). Des Weiteren Gebiete und Häuser, die die Sicherheit der Verteiler gefährden. Gebäude mit innenliegenden Briefkästen, wenn nach klingeln der Zugang nicht gewährt wird. Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert.
31. Eine Belieferung von mind. 85% der erreichbaren Haushalte gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages.
32. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung beim Auftragnehmer eingehen und Tag, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Name und Reklamationsgrund enthalten.